Neuerungen bei der Pfarrgremienwahl
Wie bisher wählt jede Gemeinde (= Wahlbezirk) ihre Personen für Pfarreirat, Verwaltungsrat sowie Gemeindeausschuss. Dennoch gibt es einige Neuerungen:
- Es gibt erstmalig drei Varianten für die persönliche Stimmabgabe!
In Ergänzung zur Wahl im Wahllokal und der Briefwahl auf Antrag – wie bisher – wird die Pfarrgremienwahl als Online-Wahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten erhalten ein Anschreiben mit persönlicher Benutzer-ID und Passwort und haben damit erstmalig die Möglichkeit ihre Stimme online von zuhause aus abzugeben. Wer dies nicht tun möchte oder kann, kann auch weiterhin im Wahllokal oder per Briefwahl auf Antrag wählen. Die Teilnahme an der Briefwahl muss im Pfarrbüro angemeldet werden. - Die bzw. der Vorsitzende des Gemeindeausschusses ist nicht mehr geborenes Mitglied im Pfarreirat. Künftig delegiert der Gemeindeausschuss aus seinen Reihen eine Person in den Pfarreirat. Damit ist jede Gemeinde durch ihre direkt gewählten Personen sowie eine Person aus dem Gemeindeausschuss im Pfarreirat vertreten.
- Es ist möglich, das aktive Wahlrecht in einer anderen Gemeinde oder Pfarrei wahrzunehmen. Dazu muss sich die bzw. der Wahlberechtigte aus dem Wählerverzeichnis der Wohnortpfarrei austragen und mittels Bescheinigung in das Wählerverzeichnis der anderen Gemeinde eintragen lassen.
- Das aktive Wahlrecht wird für alle drei pfarrlichen Gremien auf die Vollendung des 14. Lebensjahres herabgesetzt. Bisher galt für den Pfarreirat und Gemeindeausschuss: wer wählen möchte, muss das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben.
- Das passive Wahlrecht wird für Pfarreirat und Gemeindeausschuss ebenfalls von der Vollendung des 16. Lebensjahres auf die Vollendung des 14. Lebensjahres herabgesetzt. Für den Verwaltungsrat bleibt allerdings die Vorgabe, dass eine Person nur kandidieren kann, die nach staatlichem Recht volljährig ist.