Sonntag, 10. Mai 2020
Öffentliche Gottesdienste dürfen wieder gefeiert werden
jedoch unter strengen Auflagen, Anmeldung erforderlich
Hierzu sind die Vorgaben des Landes wie der Diözese Speyer einzuhalten. Mit den Vorständen der Gemeindeausschüsse und dem Vorstand des Pfarreirates wurden folgende Regelungen für die Pfarrei Hl. Petrus vereinbart.
1. Anmeldungen für die Gottesdienste
- Die Anzahl der Mitfeiernden ist beschränkt.
- Es dürfen nur diejenigen Personen die Gottesdienste mitfeiern, die sich vorher angemeldet haben.
- Es erfolgt ausschließlich eine telefonische Anmeldung.
- Bei der Anmeldung sind Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer und evtl. Mailadresse mitzuteilen. Diese personenbezogen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Grundlage nach § 6 Abs. 1 lit. d) und f) KDG und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erhoben und aufbewahrt. Für jeden Besucher liegt ein entsprechendes Informationsblatt bereit.
- Anmeldeschluss ist jeweils am Donnerstag. Eine Anmeldung ist nur für die Gottesdienste möglich, die in dieser Woche in den einzelnen Gemeinden gefeiert werden. Eine Anmeldung für jede Woche ist notwendig.
- Man kann sich nur persönlich anmelden. Eine Anmeldung für eine andere Person ist nicht möglich.
- Für Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, genügt eine Anmeldung. Eltern können ihre Kinder anmelden.
- Anmeldungen für die Gottesdienste in den Gemeinden Beindersheim und Heßheim in der Kontaktstelle in Heßheim.
Anmeldezeiten: dienstags von 10 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags nachmittags von 16 Uhr bis 18 Uhr. Telefonnummer: 06233 72667 - Anmeldungen für die Gottesdienste in den Gemeinden Bobenheim und Roxheim im Zentralen Pfarrbüro in Roxheim.
Anmeldezeiten: dienstags bis donnerstags von 9:30 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags nachmittags von 15:30 Uhr bis 18 Uhr. Telefonnummer: 06239 1278
2. Anzahl der Mitfeierenden in den Gemeinden
- Für den Gottesdienst in der Gemeinde Beindersheim können sich 25 Personen anmelden.
- Für den Gottesdienst in der Gemeinde Bobenheim können sich 50 Personen anmelden.
- Für den Gottesdienst in der Gemeinde Heßheim können sich 25 Personen anmelden.
- Für den Gottesdienst in der Gemeinde Roxheim können sich 50 Personen anmelden.
- Für die Gemeinde Gerolsheim wird zeitnah nach einer Lösung gesucht.
3. Gottesdienstzeiten
Für die Zeit der beschränkten gottesdienstlichen Feiern werden folgende Zeiten festgelegt:
- Samstag 18 Uhr in den Gemeinden Beindersheim und Bobenheim.
- Sonntag 10:30 Uhr in den Gemeinden Heßheim und Roxheim.
- Für die Gemeinde Gerolsheim wird zeitnah nach einer Lösung gesucht.
4. Mitfeier der Gottesdienste
Um einen geordneten Zugang zur Kirche zu gewährleisten und die Wartezeiten vor Eintritt in den Gottesdienstraum so gering wie möglich zu halten, ist die Einhaltung folgender Hinweise notwendig.
- Vor der Kirche bitte auf die notwendigen Abstände achten.
- Nur diejenigen, die sich angemeldet haben, können mitfeiern.
- Jeder Mitfeierende hat einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und mitzubringen.
- Die Hände werden vor Betreten der Kirche desinfiziert.
- Die Helferinnen und Helfer weisen einen Sitzplatz zu. Familien können zusammensitzen.
- Den Hinweisen der Helferinnen und Helfer ist Folge zu leisten.
Wir bitten darum, dass alle, die einer Risikogruppe angehören, von der Teilnahme an den öffentlichen Eucharistiefeiern absehen. Wir wissen, wie schwer es Einzelnen fallen wird. Wir werden weiterhin Livestream-Gottesdienste anbieten. Die Eucharistiefeier in Heßheim am Sonntag wird weiterhin als Livestream gesendet und übertragen. Alle am Livestream-Gottesdienst teilnehmenden Personen bitten wir, die "Einwilligungserklärung Video-Aufzeichnungen oder Übertragungen per Live-Streaming" auszufüllen.
Wir möchten Erfahrungen sammeln, daher werden die öffentlichen Gottesdienste zunächst auf das Wochenende beschränkt bleiben. Von weiteren Gottesdienstformen soll zunächst abgesehen werden. Jeden Donnerstag wird die Eucharistiefeier über Livestream weiterhin übertragen.
Alle Beteiligte sind sich bewusst, dass diese Regelungen Einschränkungen für jeden bedeuten. Wir bitten daher um Geduld und Verständnis. Wir danken allen Helferinnen und Helfer für ihren verantwortungsvollen Dienst. Bitte unterstützen Sie die Helferinnen und Helfer und helfen Sie so mit, dass wir gemeinsam in Würde unsere Gottesdienste feiern können.
Bobenheim-Roxheim, den 4. Mai 2020
Markus Hary
Pfarrer
Neue Verordnung, Stand: 10.06.2020
Gemeindegesang ist untersagt
Die neuste Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz und die Dienstanweisung der Diözese Speyer haben einige Änderungen ergeben, die auch unsere Gottesdienste betreffen. Der Nasen-Mund-Schutz muss während des Gottesdienstes nicht mehr getragen werden. Er muss wie bisher beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Kommuniongang getragen werden. Der Gemeindegesang ist untersagt.
Bobenheim-Roxheim, 10. Juni 2020
Markus Hary, Pfarrer





