Montag, 13. Dezember 2021
Gottesdienste von Weihnachten bis Neujahr
Herzliche Einladung - Anmeldung erforderlich bei Gottesdiensten mit 2G-Regel
Freitag, 24.12.2021 (Heilig Abend - Hochfest der Geburt des Herrn) 2G-Regel
15:00 Uhr, prot. Kirche Beindersheim, Ökum. Kinder-Krippenfeier - keine Teilnahme möglich, nur im Livestream
15:00 Uhr, Heßheim, Ökum. Kinder-Krippenfeier - keine Teilnahme möglich, nur im Livestream
16:00 Uhr, Bobenheim, Kinderkrippenfeier
17:00 Uhr, Beindersheim, Christmette mit Livestream
17:00 Uhr, Roxheim, Christmette
21:30 Uhr, Bobenheim, Weihnachtliche Orgelmusik
22:00 Uhr, Bobenheim, Christmette
Samstag, 25.12.2021 (1. Weihnachtsfeiertag) 3G-Regel
10:30 Uhr, Heßheim, Amt zur Weihnacht mit Livestream
10:30 Uhr, Roxheim, Hochamt für die Pfarrei zur Weihnacht
15:00 Uhr, Roxheim, Vesper zur Weihnacht
Sonntag, 26.12.2021 (2. Weihnachtsfeiertag - Fest der Heiligen Familie) 2G-Regel
09:00 Uhr, Beindersheim, Amt
10:30 Uhr, Bobenheim, Amt für die Pfarrei
10:30 Uhr, Gerolsheim, Amt
Freitag, 31.12.2021, 3G-Regel
17:00 Uhr, Beindersheim, Amt zum Jahresabschluss mit Livestream
17:00 Uhr, Roxheim, Amt für die Pfarrei zum Jahresabschluss
Samstag, 01.01.2022 (Neujahr, Oktavtag von Weihnachten) 3G-Regel
10:30 Uhr, Gerolsheim, Amt zum Neuen Jahr
18:00 Uhr, Bobenheim, Amt zum Neuen Jahr
18:00 Uhr, Heßheim, Amt zum Neuen Jahr mit Livestream
Sonntag, 02.01.2022 (2. Sonntag nach Weihnachten) 3G-Regel
10:30 Uhr, Beindersheim, Amt zum Neuen Jahr
10:30 Uhr, Roxheim, Amt für die Pfarrei zum Neuen Jahr
Für alle unter 2G-Regeln stattfindende gottesdienstliche Feiern ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist zwischen dem 13. und 20. Dezember 2021 telefonisch zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros möglich. Eine Anmeldung über Mail ist ebenfalls möglich. Es ist bei der Anmeldung zu berücksichtigen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht.
3G-Regel (vollständig geimpft, genesen, getestet): Es gilt nur ein Test einer offiziellen Stelle (kein Selbsttest!), der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ohne einen solchen Nachweis ist eine Teilnahme an den Gottesdiensten nicht möglich! Dies gilt auch für Jugendliche, die über 12 Jahre und 3 Monate alt sind. Von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises ausgenommen sind nur noch Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Jugendliche unter 12 Jahre und 3 Monate.
Bitte beachten Sie auch unser Hygienekonzept.