Pfarrgremien
Struktur der Mitwirkung in der Pfarrei
Auf Pfarreiebene wirken zwei zentrale Gremien:
- Der Pfarreirat trägt die Verantwortung für das pastorale Leben in der gesamten Pfarrei.
- Der Verwaltungsrat ist zuständig für Finanzen, Liegenschaften und Personalangelegenheiten.
In beiden Gremien sind alle Gemeinden der Pfarrei mit Sitz und Stimme vertreten.
Auf Gemeindeebene übernehmen die Gemeindeausschüsse die Gestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort. Ihre Arbeit orientiert sich an den Beschlüssen des Pfarreirats.
Die Mitglieder aller Gremien werden alle vier Jahre demokratisch gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2027 statt.
Pfarreirat
Der Pfarreirat trägt - zusammen mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Verantwortung für ein aktives Leben in der Pfarrei. Er erarbeitet in enger Vernetzung mit den einzelnen Gemeinden das "Pastorale Konzept". Diese Konzept regelt, wie auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort und den gesellschaftlicher und kirchlicher Veränderungen die Aufgaben der Kirche erfüllt werden können. Dazu analysiert der Pfarreirat die Situation in den Gemeinden, legt entsprechend den Erfordernissen pastorale Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen fest und fördert das Zusammenwachsen der Pfarrei.
Neben den jeweils zwei aus jeder Gemeinde direkt gewählten Mitgliedern gehören zum Pfarreirat auch das Pastoralteam, die Vorsitzenden der Gemeindeausschüsse, ein/e Delegierte/r des Verwaltungsrates, zwei Vertreter der Jugendverbände und Jugendgruppen, ein/e Vertreter/in der Erwachsenenverbände sowie ein/e Vertreter/in der Kindertagesstätten. Alle Mitglieder haben Stimmrecht.
Die Sitzungen des Pfarreirates sind öffentlich.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat berät und beschließt über die personellen, räumlichen und finanziellen Angelegenheiten der ganzen Pfarrei Hl. Petrus. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung und er entscheidet über Dienst- und Arbeitsverträge sowie über Bau- und Grundstücksangelegenheiten. Damit ist der Verwaltungsrat für das Vermögen und alle Kirchenstiftungen in der Pfarrei verantwortlich. Das Vermögen der Kirchenstiftungen bleibt in deren Eigentum. Der Verwaltungsrat kann Aufgaben an den Gemeindeausschuss delegieren.
Neben den jeweils zwei aus den Gemeinden direkt gewählten Mitgliedern gehören zum Verwaltungsrat der leitende Pfarrer, ein/e Delegierte/r des Pfarreirates (beratend) sowie allle weiteren Mitglieder des Pastoralteams (beratend).
Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind nicht öffentlich. Die Mitglieder sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.
Gemeindeausschuss
In unserer Pfarrei gibt es je einen Gemeindeausschuss in den Gemeinden Beindersheim, Bobenheim, Heßheim und Roxheim. Der Gemeindeausschuss agiert auf der Ebene der Gemeinde, ist also die Vertretung der Gläubigen vor Ort. Im Rahmen des "Pastoralen Konzepts" der Pfarrei koordiniert und fördert er das kirchliche Leben in seiner Gemeinde. Dabei trägt er besonders Sorge für ein lebendiges Leben, für die Weitergabe des Glaubens und für den karitativen Dienst.
Neben den direkt gewählten Mitgliedern gehören mindestens ein/e Vertreter/in aus dem Verwaltungsrat und mindestens ein/e Vertreter/in aus dem Pfarreirat. Das Pastoralteam ist nicht Mitglied des Gremiums. Es kann an den Sitzungen jedoch teilnehmen.
Die Sitzungen der Gemeindeausschüsse sind öffentlich.